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illegale Verkäufe mit rationierten Waren

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S·C·H·W·A·R·Z·H·A·N·D·E·L
13 Buchstaben

Erklärung

Schwarzhandel bezeichnet den illegalen Handel mit rationierten oder knappen Waren, besonders während Kriegszeiten und Mangelwirtschaft. Der Begriff bezieht sich auf verdeckte Transaktionen außerhalb staatlicher Kontrolle.

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