Heiratsangebot, Brautwerbung
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A·N·T·R·A·G
6 Buchstaben
Erklärung
Ein Antrag ist die förmliche Bitte um Heirat, die traditionell vom Mann an die Frau gerichtet wird. Der Begriff bezeichnet sowohl die Brautwerbung als auch das Heiratsgesuch selbst und ist im Deutschen die etablierte Bezeichnung für diesen Akt der Eheschließung.