Haftung für Verbindlichkeiten
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O·B·L·I·G·O
6 Buchstaben
Erklärung
Obligo ist ein juristischer Fachbegriff aus dem Handelsrecht und bezeichnet die Haftung oder Verpflichtung für Verbindlichkeiten. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und wird besonders im Wechselrecht verwendet, wo er die Haftung des Ausstellers oder Indossanten beschreibt.