Gründerin, Geldgeberin für ein kirchliches Bauwerk
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S·T·I·F·T·E·R·I·N
9 Buchstaben
Erklärung
Stifterin bezeichnet eine Frau, die ein Vermögen oder Grundbesitz für ein kirchliches Bauwerk stiftet. Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit waren Stifterinnen häufig Adlige oder wohlhabende Bürgerfrauen, die durch ihre Geldgaben Kirchen, Klöster oder Kapellen gründeten und damit ihr Seelenheil sichern wollten.