Großgrundbesitzer in England
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L·A·N·D·L·O·R·D
8 Buchstaben
Erklärung
Landlord bezeichnet im englischen Sprachraum einen Grundbesitzer oder Gutsherr, der großflächige Ländereien besitzt und verwaltet. Der Begriff ist historisch eng mit der englischen Feudalstruktur und dem Landadel verbunden.