großes Wohngebäude, das zu einem Gut gehört
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H·E·R·R·E·N·H·A·U·S
10 Buchstaben
Erklärung
Ein Herrenhaus ist das repräsentative Wohngebäude eines Landguts oder einer Herrschaft. Es diente als Wohnsitz des Gutsherrn und war typischerweise das Hauptgebäude einer Gutsverwaltung, oft mit Nebengebäuden und Ländereien verbunden.