gesetzliche bauliche Unterhaltspflicht des Hausbesitzers
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B·A·U·L·A·S·T
7 Buchstaben
Erklärung
Baulast bezeichnet im deutschen Baurecht die gesetzliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Unterhaltung und Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie ist eine wesentliche Rechtspflicht im Immobilienrecht.