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Gesetzesberatung

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L·E·S·U·N·G
6 Buchstaben

Erklärung

Lesung bezeichnet im juristischen Kontext die Beratung und Behandlung eines Gesetzesentwurfs im Parlament. Die erste, zweite und dritte Lesung sind formale Stadien des Gesetzgebungsprozesses, in denen das Gesetz diskutiert und verabschiedet wird.

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