geringster nötiger Betrag
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M·I·N·D·E·S·T·B·E·T·R·A·G
13 Buchstaben
Erklärung
Mindestbetrag bezeichnet den geringsten erforderlichen Geldbetrag, der für eine Transaktion, einen Vertrag oder eine Leistung notwendig ist. Der Begriff wird häufig in Finanz- und Geschäftskontexten verwendet.