geringfügige Verletzung der Rechtsnormen
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O·R·D·N·U·N·G·S·W·I·D·R·I·G·K·E·I·T
18 Buchstaben
Erklärung
Ordnungswidrigkeit bezeichnet im deutschen Rechtssystem eine geringfügige Verletzung von Rechtsnormen, die mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern geahndet wird. Sie unterscheidet sich von Straftaten durch ihre geringere Schwere.