Generalvollmacht (...vollmacht)
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B·L·A·N·K·O
6 Buchstaben
Erklärung
Blankollmacht ist eine Vollmacht, bei der der Bevollmächtigte unbegrenzte Befugnisse erhält. Der Begriff stammt aus dem Rechtswesen und bezeichnet eine Generalvollmacht ohne spezifische Einschränkungen.