genehmigte Flugroute über einem fremden Gebiet
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L·U·F·T·K·O·R·R·I·D·O·R
12 Buchstaben
Erklärung
Ein Luftkorridor ist ein international vereinbarter Luftraum über fremdem Territorium, durch den Flugverkehr mit Genehmigung stattfindet. Der Begriff entstand im Kalten Krieg, besonders bekannt durch die Berliner Luftbrücke 1948-1949.