P·H·Y·S·I·S·C·H
gegenständlich, konkret
Beste Antwort
D·I·N·G·L·I·C·H
8 Buchstaben
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Erklärung
Dinglich bezeichnet das Materielle und Greifbare im Gegensatz zum Abstrakten. Der Begriff bezieht sich auf konkrete Dinge und Gegenstände, die physisch vorhanden und wahrnehmbar sind. Dinglich ist die präzisere juristische und philosophische Entsprechung für gegenständlich.