gegen jemanden gerichtlich Klage erheben
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V·E·R·K·L·A·G·E·N
9 Buchstaben
Erklärung
Verklagen bedeutet, gegen jemanden Klage vor Gericht einreichen oder gerichtlich vorgehen. Das Verb drückt die rechtliche Aktion aus, eine Person oder Institution vor Gericht zu bringen, um einen Rechtsstreit auszutragen.