Führerscheinanwärter
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F·A·H·R·S·C·H·U·E·L·E·R
12 Buchstaben
Erklärung
Ein Fahrschüler ist eine Person, die sich in einer Fahrschule ausbilden lässt, um die Führerscheinprüfung zu bestehen. Der Begriff bezeichnet den Anwärter während seiner praktischen und theoretischen Ausbildung zum Erwerben des Führerscheins.