fristverlaengerung
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A·U·F·S·C·H·U·B
8 Buchstaben
Erklärung
Aufschub bezeichnet die Gewährung einer Fristverlaengerung oder Vertagung einer Fälligkeit. Der Begriff beschreibt die Verschiebung eines Termins auf einen späteren Zeitpunkt und ist das Standardwort für zeitliche Verzögerungen im rechtlichen und administrativen Kontext.