Frau als Betriebsangehörige
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M·I·T·A·R·B·E·I·T·E·R·I·N
13 Buchstaben
Erklärung
Mitarbeiterin bezeichnet eine weibliche Person, die in einem Betrieb oder Unternehmen angestellt ist. Der Begriff beschreibt exakt die Rolle einer Frau als Betriebsangehörige und ist die standardisierte Bezeichnung im deutschen Sprachraum.