Festsetzung des Strafmaßes
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S·T·R·A·F·Z·U·M·E·S·S·U·N·G
14 Buchstaben
Erklärung
Strafzumessung bezeichnet im Strafrecht die richterliche Festsetzung der konkreten Strafart und Strafmenge. Sie erfolgt nach Abwägung von Schuld, Tatumständen und Persönlichkeit des Täters gemäß gesetzlicher Richtlinien.