festgestellter Fehlbetrag in einer Kasse
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M·A·N·K·O
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Erklärung
Manko bezeichnet einen festgestellten Fehlbetrag oder Bestandsmangel in einer Kasse oder Inventur. Das Wort stammt aus dem Italienischen und ist im deutschsprachigen Rechnungswesen ein etablierter Fachbegriff für Kassendefizite.