fahrtauglich, betriebsfähig
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V·E·R·K·E·H·R·S·T·A·U·G·L·I·C·H
16 Buchstaben
Erklärung
Fahrtauglich beschreibt den Zustand eines Fahrzeugs, das verkehrsrechtlich und technisch zum Fahren zugelassen ist. Der Begriff umfasst sowohl die Betriebsfähigkeit als auch die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen für den Straßenverkehr.