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Erwerbstätigkeit zwischen 23 und 6 Uhr

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N·A·C·H·T·S·C·H·I·C·H·T
12 Buchstaben

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N·A·C·H·T·A·R·B·E·I·T
11 Buchstaben
N·A·C·H·T·D·I·E·N·S·T
11 Buchstaben

Erklärung

Nachtschicht bezeichnet die Arbeitszeit in den Nachtstunden, typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr. Der Begriff ist im deutschsprachigen Raum das geläufigste Wort für diese Form der Erwerbstätigkeit und wird in Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft standardmäßig verwendet.

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