N·A·C·H·T·A·R·B·E·I·T
Erwerbstätigkeit zwischen 23 und 6 Uhr
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N·A·C·H·T·S·C·H·I·C·H·T
12 Buchstaben
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N·A·C·H·T·D·I·E·N·S·T
Erklärung
Nachtschicht bezeichnet die Arbeitszeit in den Nachtstunden, typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr. Der Begriff ist im deutschsprachigen Raum das geläufigste Wort für diese Form der Erwerbstätigkeit und wird in Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft standardmäßig verwendet.