erster Teil einer abzugeltenden Summe
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A·B·S·C·H·L·A·G·S·Z·A·H·L·U·N·G
16 Buchstaben
Erklärung
Ein Abschlag ist eine Teilzahlung auf eine größere Schuld oder Rechnung. Der Begriff bezeichnet den ersten oder zwischenzeitlichen Zahlungsbetrag, bevor die vollständige Summe beglichen wird. Im kaufmännischen Verkehr ist dies eine etablierte Praxis.