Erstattung von Gebühren
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G·E·B·U·E·H·R·E·N·E·R·S·T·A·T·T·U·N·G
19 Buchstaben
Erklärung
Rückerstattung bezeichnet die Rückzahlung von Gebühren oder Kosten an den Zahler. Der Begriff ist präziser und gebräuchlicher als die längere Variante und wird im rechtlichen und administrativen Kontext standardmäßig verwendet.