Erklärung des Verpflichteten (Rechtswissenschaft)
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A·N·E·R·K·E·N·N·T·N·I·S
12 Buchstaben
Erklärung
Im Zivilprozess ist das Anerkenntnis die Erklärung des Beklagten, durch die er die Ansprüche des Klägers ganz oder teilweise anerkennt. Es ist eine prozessuale Handlung, die zur Beendigung des Verfahrens führt.