Erbschaft, Nachlass
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H·I·N·T·E·R·L·A·S·S·E·N·S·C·H·A·F·T
18 Buchstaben
Erklärung
Nachlass bezeichnet den Gesamtbestand des Vermögens einer verstorbenen Person, der an die Erben übergeht. Das Wort ist die prägnanteste und gebräuchlichste Bezeichnung für Erbschaft im juristischen und alltäglichen Sprachgebrauch.