ein vom Staat besoldeter Beamter
Beste Antwort
S·T·A·A·T·S·B·E·A·M·T·E·R
13 Buchstaben
Erklärung
Ein Beamter ist ein vom Staat besoldeter und verbeamteter Angestellter im öffentlichen Dienst. Der Begriff bezeichnet die allgemeine Kategorie, während Staatsbeamter eine redundante Spezifizierung darstellt.