ein Gesetz öffentlich bekannt machen
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P·R·O·M·U·L·G·I·E·R·E·N
12 Buchstaben
Erklärung
Promulgieren bedeutet, ein Gesetz oder eine Verordnung offiziell und öffentlich bekannt zu machen, damit es rechtskräftig wird. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und ist in der Rechtssprache etabliert.