ehem. lehensrechtliches grund
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U·R·B·A·R
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Erklärung
Ein Urbar war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein Verzeichnis der lehensrechtlichen Grundstücke und deren Abgaben. Es dokumentierte die Rechte und Pflichten zwischen Grundherr und Vasallen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse auf Herrschaften.