Durchführung einer besonderen Aktion
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E·X·E·K·U·T·I·O·N
9 Buchstaben
Erklärung
Exekution bezeichnet die Durchführung oder Vollstreckung einer Handlung, insbesondere die Ausführung eines Urteils oder einer geplanten Aktion. Der Begriff stammt vom lateinischen executio und wird sowohl für juristische als auch allgemeine Handlungsvollzüge verwendet.