deutsches Wort für Veto
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E·I·N·S·P·R·U·C·H·S·R·E·C·H·T
15 Buchstaben
Erklärung
Einspruch ist das deutsche Wort für Veto und bedeutet den formalen Widerspruch gegen eine Entscheidung oder einen Beschluss. Es wird in rechtlichen und parlamentarischen Kontexten verwendet, um eine Ablehnung auszudrücken.