Deutsch für Zession
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A·B·T·R·E·T·U·N·G
9 Buchstaben
Erklärung
Abtretung ist die deutsche Bezeichnung für Zession, einen juristischen Begriff aus dem Schuldrecht. Sie beschreibt die Übertragung von Forderungsrechten von einem Gläubiger auf einen anderen. Das Wort stammt vom lateinischen cessio ab.