dauerhaft nicht in der Lage zu arbeiten
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E·R·W·E·R·B·S·U·N·F·A·E·H·I·G
15 Buchstaben
Erklärung
Erwerbsunfähig beschreibt den rechtlichen und sozialen Status einer Person, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht arbeiten kann. Der Begriff ist in der deutschen Sozialversicherung und Rechtsprechung etabliert und bezeichnet die Unfähigkeit zur Erwerbstätigkeit.