Chef einer Polizeibehörde
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P·O·L·I·Z·E·I·C·H·E·F
11 Buchstaben
Erklärung
Der Polizeipräsident ist der Leiter einer Polizeibehörde, typischerweise einer Landespolizei oder Bundespolizei. Der Begriff bezeichnet die höchste Führungsposition in der Polizeihierarchie einer Region oder Institution.