Bürgschaft für einen Wechsel (seltener)
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A·V·A·L
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Erklärung
Aval ist eine juristische Bürgschaftsform, bei der ein Dritter (Avalist) für die Erfüllung einer Wechselverpflichtung haftet. Der Begriff stammt aus dem Wechselrecht und bezeichnet die Garantie auf der Rückseite oder am Rand eines Wechsels.