R·E·F·U·S
Bescheid, abschlägiger
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A·B·S·A·G·E
6 Buchstaben
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Erklärung
Absage ist die deutsche Standardbezeichnung für einen abschlägigen Bescheid, also eine ablehnende Antwort oder Verweigerung. Das Wort drückt die Zurückweisung einer Bitte oder eines Antrags aus.