Bereich, für den eine Behörde zuständig ist
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Z·U·S·T·A·E·N·D·I·G·K·E·I·T·S·B·E·R·E·I·C·H
22 Buchstaben
Erklärung
Der Zuständigkeitsbereich bezeichnet das räumliche oder sachliche Gebiet, für das eine Behörde oder Institution verantwortlich und befugt ist. Dies ist ein Kernbegriff der Verwaltungsorganisation und des öffentlichen Rechts.