beide Vertragspartner betreffend
Beste Antwort
G·E·G·E·N·S·E·I·T·I·G
11 Buchstaben
Erklärung
Gegenseitig beschreibt eine wechselseitige Beziehung zwischen zwei oder mehr Parteien. Im Vertragsrecht bezeichnet es Rechte und Pflichten, die beide Vertragspartner gleichermaßen betreffen und binden.