A·U·F·E·N·T·H·A·L·T·S·E·R·L·A·U·B·N·I·S
behoerdliche genehmigung
Beste Antwort
Z·U·L·A·S·S·U·N·G
9 Buchstaben
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G·E·W·E·R·B·E·S·C·H·E·I·N
K·O·N·Z·E·S·S·I·O·N
L·I·Z·E·N·Z
Erklärung
Zulassung ist die behördliche Genehmigung zur Ausübung einer Tätigkeit oder zum Betrieb einer Anlage. Der Begriff umfasst alle Formen offizieller Erlaubnisse durch staatliche Institutionen.