Begleit , Randschaden
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K·O·L·L·A·T·E·R·A·L·S·C·H·A·D·E·N
17 Buchstaben
Erklärung
Kollateralschaden bezeichnet Begleitschäden oder Nebenschäden, die bei einer Aktion entstehen. Der Begriff stammt aus dem Militärischen und beschreibt unbeabsichtigte Schäden an Zivilisten oder zivilen Objekten. Kollateral bedeutet wörtlich Nebenumstand oder Begleiterscheinung.