A·B·M·E·L·D·U·N·G
Beenden einer Mitgliedschaft im Verein
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A·U·S·T·R·I·T·T
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Erklärung
Austritt bezeichnet den formalen Akt, eine Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation zu beenden. Das Wort ist im deutschsprachigen Raum die etablierte juristische und alltägliche Bezeichnung für diesen Prozess.