Ausübung der Herrschaft eines Regenten
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R·E·G·E·N·T·S·C·H·A·F·T
12 Buchstaben
Erklärung
Regentschaft bezeichnet die Herrschaftsausübung eines Regenten, der stellvertretend für einen unmündigen oder abwesenden Monarchen regiert. Der Begriff umfasst sowohl die Amtszeit als auch die Gesamtheit der Regierungshandlungen während dieser Periode.