AUSSIEDLERAUFNAHMEGESETZ
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Erklärung
Das Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) regelte von 1990 bis 2005 die Aufnahme von Aussiedlern und Spätaussiedlern in Deutschland. Es war die rechtliche Grundlage für die Zuwanderung von Personen deutscher Abstammung aus Osteuropa und der Sowjetunion nach dem Kalten Krieg.