Außerkraftsetzung, Einstellung
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A·U·F·H·E·B·U·N·G
9 Buchstaben
Erklärung
Aufhebung bezeichnet die Außerkraftsetzung oder Einstellung von etwas Bestehendem, etwa eines Gesetzes, Vertrags oder einer Institution. Das Wort drückt die rechtliche oder administrative Beendigung aus.