aus zwei Akten bestehendes Musikwerk
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Z·W·E·I·A·K·T·E·R
9 Buchstaben
Erklärung
Ein Zweiakter ist ein Musikwerk oder Bühnenwerk, das aus genau zwei Akten besteht. Der Begriff wird besonders in der Oper und im Schauspiel verwendet und beschreibt die strukturelle Aufteilung des Werkes in zwei Hauptteile.