A·R·B·E·I·T·S·B·E·R·E·I·C·H
Aufgabengebiet
Beste Antwort
R·E·S·S·O·R·T
7 Buchstaben
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B·E·R·E·I·C·H
M·E·T·I·E·R
S·A·C·H·G·E·B·I·E·T
T·A·E·T·I·G·K·E·I·T·S·F·E·L·D
Erklärung
Ressort bezeichnet ein Aufgabengebiet oder Geschäftsbereich, besonders in Behörden und Organisationen. Das Wort stammt vom französischen ressort und ist im Deutschen etabliert für die Bezeichnung von Zuständigkeitsbereichen.