Arglist, böser Vorsatz
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D·O·L·U·S
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Erklärung
Dolus ist ein lateinischer Rechtsbegriff, der Arglist, böse Absicht und vorsätzliche Täuschung bezeichnet. Im römischen Recht beschreibt er die strafbare Gesinnung bei Vertragsbruch oder Delikten und wird bis heute in der Rechtssprache verwendet.