Arbeitsunfähig, schwerbeschädigt
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I·N·V·A·L·I·D·E
8 Buchstaben
Erklärung
Invalide bezeichnet eine Person, die durch Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig ist. Der Begriff stammt vom lateinischen invalidus und wird im Deutschen für schwerbeschädigte oder erwerbsunfähige Personen verwendet, besonders im Kontext von Kriegsveteranen und Sozialversicherung.