Anwärterin auf eine Beamtenstelle
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B·E·A·M·T·E·N·A·N·W·A·E·R·T·E·R·I·N
18 Buchstaben
Erklärung
Eine Beamtenanwärterin ist eine Frau, die sich in einem Ausbildungsverhältnis zur Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn befindet. Der Begriff bezeichnet die Anwärterin auf eine Beamtenstelle im deutschen Beamtenrecht.