Anhebung von festgesetzten Preisen
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T·A·R·I·F·E·R·H·O·E·H·U·N·G
14 Buchstaben
Erklärung
Tariferhoehung bezeichnet die Erhoehung von festgesetzten Preisen oder Gebuehren, insbesondere im Kontext von Loehnen, Verguetungen oder oeffentlichen Abgaben. Der Begriff beschreibt direkt die Anhebung von Tarifvertraegen oder amtlich festgelegten Preisen.