Anerkennung von Rechtsverhältnissen (lateinisch)
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A·G·N·I·T·I·O·N
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Erklärung
Agnition ist ein lateinischer Rechtsbegriff, der die förmliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen bezeichnet. Im römischen Recht beschreibt er die Bestätigung oder Genehmigung von Rechtshandlungen durch eine zuständige Person oder Behörde.