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Anerkennung von Rechtsverhältnissen (lateinisch)

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A·G·N·I·T·I·O·N
8 Buchstaben

Erklärung

Agnition ist ein lateinischer Rechtsbegriff, der die förmliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen bezeichnet. Im römischen Recht beschreibt er die Bestätigung oder Genehmigung von Rechtshandlungen durch eine zuständige Person oder Behörde.

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